Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II
Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Bezug die angemessenen Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Umzug notwendig ist und vorher zugesichert wurde – zum Beispiel bei einer zu teuren Wohnung, einer Aufforderung zur Kostensenkung, Familienzuwachs oder einer Arbeitsaufnahme.
Wer Bürgergeld bezieht und umziehen muss, muss die Umzugskosten nicht selbst tragen. Das Jobcenter kann Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen – dazu zählen Spedition, Umzugshelfer, Kartons und teilweise die Mietkaution.
Der wichtigste Punkt: Sie brauchen vor dem Umzug eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters. Wird der Umzug ohne diese Zusage durchgeführt, bleiben Sie oft auf den Kosten sitzen. Wir helfen Ihnen, die Notwendigkeit sauber zu begründen und den Kostenvoranschlag so aufzubereiten, dass das Jobcenter zustimmt.
Überblick
Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
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In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Vor Ort
Wir wickeln Jobcenter-Umzüge deutschlandweit ab – unter anderem in diesen Städten:
Berlin · Hamburg · München · Köln · Frankfurt am Main · Stuttgart · Düsseldorf · Leipzig · Dortmund · Essen · Bremen · Dresden · Hannover · Nürnberg · Duisburg · Bochum · Wuppertal · Bielefeld · Bonn · Münster · Mannheim · Karlsruhe · Augsburg · Wiesbaden · Mönchengladbach · alle Einsatzorte
Häufige Fragen
Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten – dazu zählen Transport, Umzugshelfer und Material. Wichtig ist die Zusicherung vor dem Umzug und ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag.
Häufig verlangt das Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge. Wir liefern Ihnen ein transparentes, prüffähiges Angebot und beraten, wie Sie die Anforderung erfüllen.
Die Zusicherung ist die schriftliche Zusage des Jobcenters, die Umzugskosten zu übernehmen. Sie muss vor Vertragsabschluss bzw. vor dem Umzug vorliegen – sonst droht die Ablehnung.
Die Mietkaution kann als Wohnungsbeschaffungskosten (meist als Darlehen) übernommen werden. Das klären wir im Rahmen der Antragstellung mit.
Weitere Antragsarten
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.