Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Mainz
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Mainz und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Mainz.

Für Ihren Umzug in Mainz über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Mainz. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Mainz wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Mainz leben etwa 222.889 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Mainz läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Mainz. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Viele in Mainz verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Mainz?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Mainz das Jobcenter Mainz. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Mainz im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Mainz ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.