Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen)
Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.
Die Agentur für Arbeit kann einen beruflich bedingten Umzug über die Mobilitätshilfen nach § 44 SGB III fördern. Dazu zählen neben der Umzugskostenbeihilfe auch Fahrkosten, Trennungskosten und Ausrüstungsbeihilfen. Voraussetzung ist, dass die Leistung die berufliche Eingliederung unterstützt und vor Beginn beantragt wird.
Die Mobilitätshilfen der Agentur für Arbeit sind ein ganzes Bündel an Leistungen, das die Aufnahme einer Arbeit unterstützt. Die Umzugskostenbeihilfe ist nur ein Baustein davon – je nach Situation kommen auch Fahrkosten oder Trennungskosten in Betracht.
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und für einen Job umziehen, prüfen wir mit Ihnen alle passenden Mobilitätshilfen. Wir bereiten die Anträge vor, dokumentieren sauber und stimmen uns mit Ihrem Arbeitsvermittler ab.
Überblick
Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
Umzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Vor Ort
Wir wickeln Arbeitsagentur-Umzüge deutschlandweit ab – unter anderem in diesen Städten:
Berlin · Hamburg · München · Köln · Frankfurt am Main · Stuttgart · Düsseldorf · Leipzig · Dortmund · Essen · Bremen · Dresden · Hannover · Nürnberg · Duisburg · Bochum · Wuppertal · Bielefeld · Bonn · Münster · Mannheim · Karlsruhe · Augsburg · Wiesbaden · Mönchengladbach · alle Einsatzorte
Häufige Fragen
Nach § 44 SGB III sind u. a. Umzugskostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe und Ausrüstungsbeihilfe möglich. Welche für Sie passt, klären wir in der Beratung.
In der Regel ja – die Mobilitätshilfen richten sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Auch hier gilt: erst beantragen, dann umziehen.
Ja, es ist dieselbe Behörde (Agentur für Arbeit). Speziell den Umzug wegen eines neuen Jobs behandeln wir auf der Seite Umzug über das Arbeitsamt.
Weitere Antragsarten
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.