Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Regensburg
In Regensburg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Regensburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Regensburg übernehmen wir für Sie.
Wenn in Regensburg ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Regensburg leben etwa 151.389 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Regensburg die Agentur für Arbeit Regensburg. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wichtig in Regensburg wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Regensburg?
Häufige Fragen
die Agentur für Arbeit Regensburg entscheidet in Regensburg über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 44 SGB III) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Regensburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Regensburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.