Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget)
Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
Wer für eine neue Arbeitsstelle umzieht, kann bei der Agentur für Arbeit eine Umzugskostenbeihilfe aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) erhalten. Die Förderung muss vor dem Umzug beantragt und bewilligt werden und setzt in der Regel voraus, dass der neue Arbeitsweg ohne Umzug unzumutbar wäre.
Ein neuer Job in einer anderen Stadt ist eine gute Nachricht – der Umzug dorthin aber oft ein Kostenfaktor. Die Agentur für Arbeit kann den Umzug als Mobilitätshilfe fördern, wenn er der Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung dient.
Grundlage ist das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III. Wichtig ist auch hier: erst beantragen, dann umziehen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall förderfähig ist, erstellen den passenden Kostenvoranschlag und richten den Umzugstermin auf Ihren Arbeitsbeginn aus.
Überblick
Welche Behörde zahlt was? Die wichtigsten Eckdaten aller sieben Antragsarten auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
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Vor Ort
Wir wickeln Arbeitsamt-Umzüge deutschlandweit ab – unter anderem in diesen Städten:
Berlin · Hamburg · München · Köln · Frankfurt am Main · Stuttgart · Düsseldorf · Leipzig · Dortmund · Essen · Bremen · Dresden · Hannover · Nürnberg · Duisburg · Bochum · Wuppertal · Bielefeld · Bonn · Münster · Mannheim · Karlsruhe · Augsburg · Wiesbaden · Mönchengladbach · alle Einsatzorte
Häufige Fragen
Ja, das ist über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) möglich, wenn der Umzug zur Aufnahme der Beschäftigung nötig ist und der Pendelweg sonst unzumutbar wäre. Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein.
Als Faustregel gilt eine tägliche Pendelzeit von mehr als rund 2,5 Stunden als unzumutbar. Die Agentur entscheidet im Einzelfall – wir helfen bei der Begründung.
„Arbeitsamt" und „Agentur für Arbeit" sind dieselbe Behörde. Diese Seite fokussiert den Umzug wegen Jobantritt; einen Überblick über alle Mobilitätshilfen finden Sie auf unserer Seite Umzug über die Arbeitsagentur.
Weitere Antragsarten
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.