Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Göttingen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Göttingen übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

In Göttingen müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe), koordinieren mit die Agentur für Arbeit Göttingen und ziehen Sie anschließend um.
Sie möchten in Göttingen Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)) bis zur Durchführung in Göttingen.
In Göttingen leben etwa 122.149 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Göttingen läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Göttingen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Göttingen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Göttingen die Agentur für Arbeit Göttingen. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Göttingen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Göttingen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.