Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1A Qualitäts Umzüge GmbH für die Durchführung von Umzügen und damit verbundenen Leistungen.
1. Sorgfaltspflicht, zusätzliche Leistungen und Entgelt
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
2. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektrische, elektronische oder bewegliche Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. EDV-Anlagen, Waschmaschinen, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräte) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
3. Handwerkervermittlung
Beim Einsatz von Handwerkern, die durch den Möbelspediteur vermittelt oder beauftragt wurden, haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl der Handwerker.
4. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
5. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen oder Mitteilungen des Auftraggebers sowie solcher an nicht zur Annahme berechtigte Leute des Möbelspediteurs hat der Möbelspediteur nicht zu verantworten.
6. Nachprüfung durch den Auftraggeber
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand und keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wurde.
7. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Das vereinbarte Entgelt ist bei innerdeutschen Transporten vor Beendigung der Entladung, bei grenzüberschreitenden Transporten vor Beginn der Verladung fällig. Es ist in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. § 419 HGB findet entsprechend Anwendung.
8. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle, einem Kostenträger oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Bereits geleistete Anzahlungen oder Teilzahlungen können dabei verrechnet werden.
9. Aufrechnung
Gegen Forderungen des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung mit fälligen Forderungen nur dann zulässig, wenn die aufzurechnenden Forderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform und muss dem Möbelspediteur spätestens 10 Werktage vor Auftragsbeginn vorliegen. Es wird eine Rücktrittszahlung von 30 % des veranschlagten Entgelts erhoben.
11. Transportversicherung
Auf Wunsch kann der Auftraggeber eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen, die über die Grundhaftung hinausgeht.
12. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
14. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aus diesem Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur, wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
16. Abmahnungen
Keine Abmahnung ohne vorherigen schriftlichen Kontakt. Sollten Inhalte dieser Website Rechte Dritter verletzen oder wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine schnelle, angemessene Nachricht per E-Mail, Kontaktformular oder Anruf ohne Kostenpunkt. Beanstandete Inhalte werden dann in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben entsprechend abgeändert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes notwendig ist.
Zusätzliche Leistungen
- Direkte Abrechnung mit Kostenträgern, Ämtern, Agentur für Arbeit und Arbeitgebern möglich
- Standardumzüge: Deutschland und Europa
- Ein- und Auspackservice, Möbelmontage, Entsorgung auf Wunsch
Anbieter
1A Qualitäts Umzüge GmbH
Arsterdamm 70, 28277 Bremen
USt-IdNr.: DE314903360
Telefon: 0421 83066208
E-Mail: info@zuschuss-umzug.de