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Behördlich bezuschusste Umzüge

Ihr Umzug —
von der Behörde bezahlt.

Wir kümmern uns um den Antrag, die Abstimmung mit Ihrem Kostenträger und den vollständigen Umzug. Pflegekasse, Jobcenter, Arbeitsamt, Krankenkasse oder Schwerbehinderung – wir kennen den Weg und übernehmen ihn für Sie.

Kostenlose Erstberatung
Deutschlandweit im Einsatz
Beratung in einer barrierefreien Wohnküche
Warum 1A Qualitäts Umzüge

Antrag, Durchführung und Nachbetreuung aus einer Hand

Viele Menschen lassen Zuschüsse liegen, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Wir nehmen Ihnen genau diesen Schritt ab – kostenfrei, verbindlich und mit jahrelanger Erfahrung.

Antragsservice inklusive

Wir übernehmen den kompletten Antrag bei der richtigen Stelle – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung.

Rechtssicher & transparent

Jeder Kostenvoranschlag entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.

Einfühlsam & pflegegerecht

Unser geschultes Team arbeitet rücksichtsvoll – besonders bei Umzügen pflegebedürftiger oder schwerbehinderter Menschen.

Rundum-Sorglos-Paket

Vom Abbau bis zum Wiederaufbau, inklusive Möbelmontage, Ein-/Auspack-Service und Entsorgung auf Wunsch.

Über uns

Ein Umzugsunternehmen, das zuhören kann

Die 1A Qualitäts Umzüge GmbH aus Bremen hat sich auf behördlich bezuschusste Umzüge spezialisiert. Wir arbeiten eng mit Pflegediensten, Sozialverbänden und Sachbearbeitern zusammen – und sprechen die Sprache aller Beteiligten.

  • Hunderte erfolgreich durchgeführte Förderanträge
  • Erfahrung mit allen gängigen Kostenträgern
  • Persönliche Ansprechpartner – vom Erstgespräch bis zur Übergabe
Mehr über uns erfahren
Zahlen & Fakten
100+

begleitete Förderanträge pro Jahr

7

Antragsarten, die wir im Schlaf kennen

100 %

kostenlose Erstberatung

DE

bundesweit im Einsatz

Kostenlose Erstberatung

Bereit für Ihren bezuschussten Umzug?

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag für Sie – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.