Behördlich bezuschusste Umzüge
Wir kümmern uns um den Antrag, die Abstimmung mit Ihrem Kostenträger und den vollständigen Umzug. Pflegekasse, Jobcenter, Arbeitsamt, Krankenkasse oder Schwerbehinderung – wir kennen den Weg und übernehmen ihn für Sie.
Warum Zuschuss-Umzug
Viele Menschen lassen Zuschüsse liegen, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Wir nehmen Ihnen genau diesen Schritt ab – kostenfrei und mit jahrelanger Erfahrung.
Wir übernehmen den kompletten Antrag bei der richtigen Stelle – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung.
Jeder Kostenvoranschlag entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Unser geschultes Team arbeitet rücksichtsvoll – besonders bei Umzügen pflegebedürftiger oder schwerbehinderter Menschen.
Vom Abbau bis zum Wiederaufbau, inklusive Möbelmontage, Ein-/Auspack-Service und Entsorgung auf Wunsch.
Zuschuss-Umzug ist eine Marke der 1A Qualitäts Umzüge GmbH aus Bremen. Wir sind darauf spezialisiert, behördlich bezuschusste Umzüge vollständig abzuwickeln – von der Wahl des richtigen Kostenträgers über den Antrag bis zur Durchführung. Für Sie ist die Beratung kostenlos.
Unsere Leistungen
Wir kennen die Anforderungen jedes Kostenträgers und stellen den Antrag in Ihrem Namen.
Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug – wir übernehmen Antrag und Durchführung.
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Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
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Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
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Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
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Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.
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Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
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Kostenübernahme über die Pflegekasse – speziell für Umzüge mit Pflegegrad 1 bis 5.
Details ansehenÜberblick
Die sieben Wege zum bezuschussten Umzug – Kostenträger, Rechtsgrundlage und Höhe auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
Umzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Zahlen & Fakten
Häufige Fragen
Das hängt von Ihrer Situation ab: Pflegekasse (bei Pflegegrad), Jobcenter (bei Bürgergeld), Agentur für Arbeit (bei Jobantritt), Kranken- oder Sozialamt bzw. Eingliederungshilfe (bei Behinderung). In der kostenlosen Erstberatung finden wir den richtigen Kostenträger.
Die Erstberatung und die komplette Antragsvorbereitung sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir über den bewilligten Umzugsauftrag – für Sie entstehen keine versteckten Kosten.
Ja. Fast alle Kostenträger verlangen, dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt ist. Deshalb übernehmen wir die Antragstellung frühzeitig für Sie.
Ja. Unser Firmensitz ist in Bremen, wir führen bezuschusste Umzüge aber bundesweit durch.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.