Geförderter Umzug in Bremen
Wir klären, welche Stelle Ihren Umzug in Bremen zahlt, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie um – aus einer Hand und kostenlos beraten.

In Bremen übernehmen wir den kompletten bezuschussten Umzug: Wir finden den zuständigen Kostenträger (Pflegekasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozial-/Integrationsamt), bereiten den Antrag mit Begründung und Kostenvoranschlag vor und führen den Umzug durch. Die Erstberatung ist kostenlos.
Sie planen in Bremen einen Umzug und fragen sich, ob eine Behörde die Kosten übernimmt? Als Spezialist für bezuschusste Umzüge übernehmen wir für Sie den kompletten Weg – vom Antrag bis zur Durchführung.
Unser Firmensitz liegt in Bremen – unser Team ist hier praktisch täglich unterwegs und kennt jede Ecke. Mit rund 563.290 Einwohnern ist Bremen ein Ort, in dem viele Menschen Anspruch auf einen bezuschussten Umzug haben – ohne es zu wissen.
Auch in Bremen entscheidet Ihre Lebenssituation, wer den Umzug bezahlt. Die häufigsten Wege:
Wir sind in ganz Bremen und den umliegenden Stadt- und Ortsteilen unterwegs – darunter Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Hemelingen, Vegesack, Horn-Lehe, Osterholz. Wir stimmen uns mit Pflegediensten, Sachbearbeitern und Angehörigen ab und sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Bremen liegt in Bremen und zählt rund 563.290 Einwohner. Ob im Zentrum oder in Stadtteilen wie Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Hemelingen, Vegesack, Horn-Lehe, Osterholz – wir kommen in ganz Bremen zu Ihnen. Ob Kernstadt oder Umland: wir kümmern uns um den geförderten Umzug samt Kostenklärung mit dem zuständigen Träger.
Orte in der Umgebung, die wir ebenfalls betreuen: Stuhr (8 km) · Lilienthal (10 km) · Delmenhorst (12 km) · Ritterhude (12 km) · Weyhe (14 km).
Antragsarten

Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug – wir übernehmen Antrag und Durchführung.
Mehr erfahren
Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Mehr erfahren
Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
Mehr erfahren
Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
Mehr erfahren
Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antrag, Abstimmung und Durchführung.
Mehr erfahren
Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
Mehr erfahren
Kostenübernahme über die Pflegekasse – speziell für Umzüge mit Pflegegrad 1 bis 5.
Mehr erfahrenUmzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Häufige Fragen
Je nach Situation die Pflegekasse (bei Pflegegrad), das Jobcenter (bei Bürgergeld), die Agentur für Arbeit (bei Jobantritt) oder Sozial-/Integrationsamt (bei Behinderung). Wir prüfen kostenlos, welcher Kostenträger für Sie in Bremen zuständig ist.
Ja. Unser Firmensitz ist in Bremen, Bremen gehört zu unserem festen Einsatzgebiet. Wir kommen für die Bedarfsermittlung gern zu Ihnen.
Die Erstberatung und die Antragsvorbereitung sind für Sie kostenlos – in Bremen wie überall.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

Wer in Bremen einen Umzug plant und auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist, wendet sich in aller Regel an das Jobcenter Bremen. Da Bremen als zugelassener kommunaler Träger organisiert ist, laufen hier viele Entscheidungen direkt und ohne Umweg über die Agentur für Arbeit. Für Menschen im Sozialhilfebezug oder mit besonderem Unterstützungsbedarf ist stattdessen das Amt für Soziale Dienste beziehungsweise das zuständige Sozialzentrum im jeweiligen Stadtteil Ansprechpartner. Ein Umzug mit Zuschuss Bremen ist also kein Sonderfall, sondern ein regulärer Bestandteil der Leistungen nach § 22 SGB II beziehungsweise der entsprechenden Sozialhilferegelungen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen werden vor dem Umzug geklärt.
Wichtig für alle, die in Bremen, Bremen-Nord, Bremen-Ost oder in den umliegenden niedersächsischen Gemeinden wie Achim, Weyhe oder Stuhr leben: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem aktuellen Wohnort, nicht nach dem Zielort des Umzugs. Wer aus dem Bremer Umland in die Stadt zieht oder umgekehrt, sollte frühzeitig klären, welches Jobcenter oder Sozialzentrum den Antrag bearbeitet.
Ein Umzugskostenzuschuss Bremen wird grundsätzlich vor dem Umzug beantragt – eine nachträgliche Kostenübernahme ist die Ausnahme und meist nur in begründeten Eilfällen möglich. Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:
Gerade der Punkt der Kostenvoranschläge wird häufig unterschätzt: Ohne einen plausiblen, nachvollziehbaren Voranschlag verzögert sich die Bearbeitung erfahrungsgemäß deutlich. Wir erstellen Kostenvoranschläge, die den Anforderungen der Bremer Jobcenter und Sozialzentren entsprechen, und stimmen Umfang, Zeitfenster und Leistungen so ab, dass die Behörde zügig entscheiden kann.
Nicht jeder Wunsch nach einem neuen Zuhause führt automatisch zu einer Kostenübernahme. Ein Umzug Jobcenter Bremen wird in der Regel dann bewilligt, wenn ein anerkannter Grund vorliegt. Dazu zählen in der Praxis besonders häufig:
In allen diesen Fällen lohnt es sich, die Begründung sauber zu dokumentieren und gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag einzureichen. Wir kennen die Anforderungen der Bremer Behörden aus zahlreichen begleiteten Umzügen und wissen, welche Unterlagen typischerweise nachgefragt werden.
Ist die Umzugsbeihilfe Bremen bewilligt, übernehmen wir den kompletten Umzug – von der Planung über das Verpacken bis zum Transport und dem Aufbau in der neuen Wohnung. Bremen bietet durch die zentrale Lage im Nordwesten und die gute Anbindung über A1, A27 und die Bahnstrecken kurze Wege innerhalb des Stadtgebiets sowie ins Umland, was die Planung von Umzugsterminen erleichtert. Ob Umzug innerhalb der Bremer Stadtteile, aus dem Umland in die Stadt oder von Bremen aus in eine andere niedersächsische Gemeinde: Wir stimmen Termine, Fahrzeuggröße und Personal so ab, dass der bewilligte Kostenrahmen eingehalten wird.
Nach dem Umzug unterstützen wir bei Bedarf auch bei der Abrechnung gegenüber dem Jobcenter oder Sozialzentrum, damit alle Belege vollständig und nachvollziehbar vorliegen. So bleibt der gesamte Prozess von der ersten Anfrage bis zur Schlussrechnung transparent und für die Bremer Behörden gut prüfbar.