Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bremen
In Bremen nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 40 SGB XI), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen: In Bremen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Bremen ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen.
Bei rund 563.290 Einwohnern in Bremen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Bremen ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Bremen verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bremen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bremen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Bremen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.