Umzug mit Pflegegrad 2: Anspruch, Höhe und Antrag
Auch mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € für einen pflegegerechten Umzug.
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Auch mit Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € für einen pflegegerechten Umzug.
Weiterlesen →Empfiehlt der Pflegedienst eine geeignetere Wohnung, ist das oft der Startschuss für einen bezuschussten Umzug.
Weiterlesen →Wenn Kinder oder Partner den Umzug eines pflegebedürftigen Menschen organisieren, sind wir der ruhende Pol.
Weiterlesen →Fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf, kann ein Umzug notwendig – und erstattungsfähig – werden.
Weiterlesen →Pflegekasse, Jobcenter, Krankenkasse oder Schwerbehinderung – wer welchen Zuschuss zum Umzug bekommt, in einer Übersicht.
Weiterlesen →In jeder Großstadt gelten dieselben Bundesgesetze – aber die zuständigen Ämter sind lokal. Ein Überblick.
Weiterlesen →Ein prüffähiger Kostenvoranschlag ist der Schlüssel zur Bewilligung. Diese Punkte gehören hinein.
Weiterlesen →Bei Schwerbehinderung hängt der zuständige Kostenträger davon ab, ob der Umzug beruflich oder privat bedingt ist.
Weiterlesen →Ein Jobwechsel mit Umzug? Die Agentur für Arbeit kann die Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen.
Weiterlesen →Nicht nur Treppenlift und Dusche: Auch der Umzug selbst kann eine geförderte Maßnahme sein.
Weiterlesen →Der teuerste Fehler bei bezuschussten Umzügen ist immer derselbe: zuerst umziehen, dann fragen.
Weiterlesen →Viele glauben, es brauche einen hohen Pflegegrad. Falsch: Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den vollen Zuschuss.
Weiterlesen →Beim Jobcenter scheitern Umzugsanträge oft an vermeidbaren Fehlern. Diese sieben sollten Sie kennen.
Weiterlesen →Die Pflegekasse bezuschusst einen pflegegerechten Umzug mit bis zu 4.180 €. Wer Anspruch hat und wie der Antrag gelingt.
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