Blog · 26. Juli 2026
Umzug über das Jobcenter: 7 Fehler, die zur Ablehnung führen
Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld die angemessenen Umzugskosten (§ 22 Abs. 6 SGB II) – wenn alles richtig läuft. Die häufigsten Stolpersteine:
- Ohne Zusicherung umgezogen – die schriftliche Zusage muss vor dem Umzug vorliegen.
- Mietvertrag zu früh unterschrieben.
- Keine Notwendigkeit begründet (z. B. Kostensenkung, Familienzuwachs, Jobantritt).
- Nur ein Kostenvoranschlag, obwohl mehrere verlangt werden.
- Unangemessen hohe neue Miete.
- Fristen verpasst.
- Belege fehlen.
Wir bereiten den Antrag so auf, dass er der Prüfung standhält – siehe Umzug über das Jobcenter.
Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den kompletten Antrag.
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