Blog · 20. August 2026

Bis zu 16.000 €: Zuschuss bei mehreren Pflegebedürftigen

Der Zuschuss von bis zu 4.180 € gilt pro anspruchsberechtigter Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen – auf bis zu 16.000 € bei vier Personen.

Für wen relevant

Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den kompletten Antrag.

Passende Antragsart

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