Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Bremen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bremen übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bremen über Agentur für Arbeit gilt: erst der Antrag (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Bremen. Umfang: Mobilitätshilfen.
Viele Menschen in Bremen wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Bremen leben etwa 563.290 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremen läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Bremen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Bremen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
die Agentur für Arbeit Bremen entscheidet in Bremen über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 44 SGB III) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Bremen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Bremen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.