Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Bremen
In Bremen nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Bremen müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Bremen und ziehen Sie anschließend um.
Viele Menschen in Bremen wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bremen mit seinen rund 563.290 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Bremen das Jobcenter Bremen. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Bremen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Bremen das Jobcenter Bremen. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Bremen im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Bremen kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.