Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Dortmund
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Dortmund übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Dortmund über Agentur für Arbeit gilt: erst der Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Dortmund. Umfang: Umzugskostenbeihilfe.
Bezuschusster Umzug in Dortmund über Agentur für Arbeit: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Dortmund mit seinen rund 588.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Dortmund stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Dortmund ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Dortmund zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Dortmund die Agentur für Arbeit Dortmund. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Dortmund gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Dortmund ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.