Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Oberhausen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Oberhausen übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Agentur für Arbeit, § 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe – und mittendrin die Agentur für Arbeit Oberhausen: In Oberhausen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Oberhausen wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Oberhausen mit seinen rund 219.176 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Oberhausen läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Oberhausen. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Oberhausen zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Oberhausen?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Oberhausen die Agentur für Arbeit Oberhausen. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Oberhausen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Oberhausen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.