Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Hamburg
In Hamburg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Hamburg müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe), koordinieren mit die Agentur für Arbeit Hamburg und ziehen Sie anschließend um.
Viele Menschen in Hamburg wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Hamburg zählt rund 1.906.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
die Agentur für Arbeit Hamburg prüft in Hamburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Hamburg planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Hamburg die Agentur für Arbeit Hamburg. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Hamburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Hamburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.