Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Trier
In Trier nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Trier bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Trier übernehmen wir für Sie.
Wenn in Trier ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Trier leben etwa 100.129 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Trier stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Trier ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Trier planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Trier?
Häufige Fragen
In Trier ist die Agentur für Arbeit Trier zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Trier im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Trier kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.