Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Bochum
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bochum übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bochum über Agentur für Arbeit gilt: erst der Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Bochum. Umfang: Umzugskostenbeihilfe.
In Bochum begleiten wir Ihren Antrag über Agentur für Arbeit von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 44 SGB III) und stimmen uns für Sie mit die Agentur für Arbeit Bochum ab.
Bochum zählt rund 385.729 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Bochum die Agentur für Arbeit Bochum. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Bochum verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Bochum?
Häufige Fragen
In Bochum ist die Agentur für Arbeit Bochum zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Bochum im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Bochum ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.