Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Kassel
In Kassel nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Für Ihren Umzug in Kassel über Agentur für Arbeit gilt: erst der Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Kassel. Umfang: Umzugskostenbeihilfe.
Sie möchten in Kassel Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)) bis zur Durchführung in Kassel.
Kassel zählt rund 201.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Kassel stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Kassel ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Viele in Kassel verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Kassel die Agentur für Arbeit Kassel. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Kassel im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Kassel ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.