Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Berlin
In Berlin nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Berlin bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Berlin übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Berlin Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)) bis zur Durchführung in Berlin.
Berlin zählt rund 3.677.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Berlin läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Berlin. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wichtig in Berlin wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Berlin die Agentur für Arbeit Berlin. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Berlin im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Berlin kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.