Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Erfurt
Antrag, Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Erfurt und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Erfurt.

In Erfurt müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe), koordinieren mit die Agentur für Arbeit Erfurt und ziehen Sie anschließend um.
In Erfurt begleiten wir Ihren Antrag über Agentur für Arbeit von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 44 SGB III) und stimmen uns für Sie mit die Agentur für Arbeit Erfurt ab.
Erfurt zählt rund 214.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Erfurt die Agentur für Arbeit Erfurt. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Viele in Erfurt verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Erfurt?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Erfurt die Agentur für Arbeit Erfurt. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Erfurt gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Erfurt kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.