Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Stuttgart
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Stuttgart übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Stuttgart bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Stuttgart übernehmen wir für Sie.
Wenn in Stuttgart ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Stuttgart leben etwa 634.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Stuttgart läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit Stuttgart. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Stuttgart zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Stuttgart?
Häufige Fragen
In Stuttgart ist die Agentur für Arbeit Stuttgart zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Stuttgart im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Stuttgart ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.