Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Dortmund
In Dortmund nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Agentur für Arbeit, § 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe – und mittendrin die Agentur für Arbeit Dortmund: In Dortmund wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Dortmund wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Dortmund mit seinen rund 588.462 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Dortmund die Agentur für Arbeit Dortmund. Wir kennen die Anforderungen nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wichtig in Dortmund wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Dortmund?
Häufige Fragen
In Dortmund ist die Agentur für Arbeit Dortmund zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Dortmund im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Dortmund ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.