Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · München
In München nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In München übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 44 SGB III (Vermittlungsbudget)), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit die Agentur für Arbeit München ab und führen den Umzug durch. Leistung: Umzugskostenbeihilfe.
Wenn in München ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
München mit seinen rund 1.512.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In München läuft Ihr Antrag über die Agentur für Arbeit München. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 44 SGB III) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wichtig in München wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
die Agentur für Arbeit München entscheidet in München über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 44 SGB III) dafür, dass er durchgeht.
Ja. München gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in München kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.