Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) · Duisburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Duisburg übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Duisburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Umzugskostenbeihilfe); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Duisburg übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Duisburg wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Duisburg zählt rund 498.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
die Agentur für Arbeit Duisburg prüft in Duisburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wichtig in Duisburg wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über das Arbeitsamt · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Duisburg die Agentur für Arbeit Duisburg. Nach § 44 SGB III (Vermittlungsbudget) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Duisburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Duisburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.