Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Rostock
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Rostock übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Rostock bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Rostock übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Rostock wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Bei rund 198.293 Einwohnern in Rostock ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Für Ihren Umzug in Rostock ist die Agentur für Arbeit Rostock der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Rostock planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Rostock?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Rostock die Agentur für Arbeit Rostock. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Rostock gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Rostock kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.