Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Hamburg
Antrag, Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Hamburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Hamburg.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Hamburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Hamburg übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Hamburg wissen nicht, dass Agentur für Arbeit ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Hamburg leben etwa 1.906.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Hamburg ist die Agentur für Arbeit Hamburg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Viele in Hamburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Hamburg die Agentur für Arbeit Hamburg. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Hamburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Hamburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.