Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Braunschweig
In Braunschweig nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 44 SGB III), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Agentur für Arbeit, § 44 SGB III, Mobilitätshilfen – und mittendrin die Agentur für Arbeit Braunschweig: In Braunschweig wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Braunschweig ein Umzug ansteht und Agentur für Arbeit als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Braunschweig mit seinen rund 244.715 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Braunschweig stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Braunschweig ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Wichtig in Braunschweig wie überall: Der Antrag muss vor dem Umzug bewilligt sein. Wer zuerst umzieht, bleibt oft auf den Kosten sitzen – wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Braunschweig die Agentur für Arbeit Braunschweig. Nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Braunschweig im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.