Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Kassel
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Kassel übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Kassel bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Kassel übernehmen wir für Sie.
In Kassel begleiten wir Ihren Antrag über Agentur für Arbeit von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 44 SGB III) und stimmen uns für Sie mit die Agentur für Arbeit Kassel ab.
In Kassel leben etwa 197.230 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Kassel stimmen wir uns mit die Agentur für Arbeit Kassel ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob Innenstadt oder Randlage von Kassel: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
die Agentur für Arbeit Kassel entscheidet in Kassel über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 44 SGB III) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Kassel gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Kassel kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.