Agentur für Arbeit · § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) · Erfurt
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Erfurt übernehmen wir Ihren über Agentur für Arbeit bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Erfurt bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Agentur für Arbeit (§ 44 SGB III, Mobilitätshilfen); die Abstimmung mit die Agentur für Arbeit Erfurt übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Erfurt Ihren Umzug über Agentur für Arbeit finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 44 SGB III (Mobilitätshilfen)) bis zur Durchführung in Erfurt.
Erfurt zählt rund 218.793 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
die Agentur für Arbeit Erfurt prüft in Erfurt Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Viele in Erfurt verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über die Arbeitsagentur · Anderer Kostenträger in Erfurt?
Häufige Fragen
In Erfurt ist die Agentur für Arbeit Erfurt zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 44 SGB III (Mobilitätshilfen) und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Erfurt im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Erfurt ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.