Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Kiel
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Kiel übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Kiel bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Kiel übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in Kiel über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Kiel zählt rund 251.842 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Kiel ist das Jobcenter Kiel der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Kiel planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Kiel?
Häufige Fragen
das Jobcenter Kiel entscheidet in Kiel über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Kiel im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Kiel ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.