Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Regensburg
In Regensburg nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Regensburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Regensburg übernehmen wir für Sie.
Ein über Jobcenter bezuschusster Umzug in Regensburg ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit das Jobcenter Regensburg.
In Regensburg leben etwa 151.389 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
das Jobcenter Regensburg prüft in Regensburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob Innenstadt oder Randlage von Regensburg: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Regensburg?
Häufige Fragen
In Regensburg ist das Jobcenter Regensburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Regensburg im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Regensburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.