Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Potsdam
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Potsdam übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

In Potsdam übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Potsdam ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Sie möchten in Potsdam Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Potsdam.
Potsdam zählt rund 183.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Potsdam stimmen wir uns mit das Jobcenter Potsdam ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Potsdam zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Potsdam?
Häufige Fragen
das Jobcenter Potsdam entscheidet in Potsdam über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Potsdam gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Potsdam ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.