Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Frankfurt am Main
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Frankfurt am Main und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Frankfurt am Main.

In Frankfurt am Main müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Frankfurt am Main und ziehen Sie anschließend um.
Bezuschusster Umzug in Frankfurt am Main über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Frankfurt am Main leben etwa 650.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Frankfurt am Main läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Frankfurt am Main. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Frankfurt am Main planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Frankfurt am Main?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Frankfurt am Main das Jobcenter Frankfurt am Main. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja. Frankfurt am Main gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Frankfurt am Main kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.