Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Potsdam
In Potsdam nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Potsdam bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Potsdam übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Potsdam wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Potsdam zählt rund 184.754 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Potsdam ist das Jobcenter Potsdam der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob Innenstadt oder Randlage von Potsdam: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Potsdam?
Häufige Fragen
das Jobcenter Potsdam entscheidet in Potsdam über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Potsdam gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Potsdam kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.