Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Bochum
In Bochum nehmen wir Ihnen den Behördenweg ab – Antrag (§ 22 SGB II), Kostenvoranschlag und Umzug inklusive.

In Bochum müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Bochum und ziehen Sie anschließend um.
In Bochum begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Bochum ab.
Bochum mit seinen rund 385.729 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Bochum das Jobcenter Bochum. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Ob Innenstadt oder Randlage von Bochum: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Bochum?
Häufige Fragen
das Jobcenter Bochum entscheidet in Bochum über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in Bochum im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Bochum ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.