Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Braunschweig
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Braunschweig übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

In Braunschweig müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Braunschweig und ziehen Sie anschließend um.
In Braunschweig begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Braunschweig ab.
In Braunschweig leben etwa 244.715 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Braunschweig das Jobcenter Braunschweig. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Braunschweig planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
In Braunschweig ist das Jobcenter Braunschweig zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Braunschweig gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.