Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Hamburg
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Hamburg und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Hamburg.

In Hamburg müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Hamburg und ziehen Sie anschließend um.
Bezuschusster Umzug in Hamburg über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, bereiten den Antrag vor und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Hamburg leben etwa 1.906.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Hamburg stimmen wir uns mit das Jobcenter Hamburg ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Hamburg zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Hamburg das Jobcenter Hamburg. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag für Sie vor.
Ja. Hamburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Hamburg kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.