Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Bonn
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Bonn übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Bonn über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Bonn. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Sie möchten in Bonn Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Bonn.
Bonn zählt rund 330.579 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Bonn das Jobcenter Bonn. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Gerade bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bonn zählt Ruhe. Wir arbeiten behutsam und in enger Abstimmung mit Angehörigen und Pflegedienst.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Bonn?
Häufige Fragen
das Jobcenter Bonn entscheidet in Bonn über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Bonn gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Bonn ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.