Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Berlin
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Berlin und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Berlin.

In Berlin müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Berlin und ziehen Sie anschließend um.
Bezuschusster Umzug in Berlin über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Berlin zählt rund 3.426.354 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
das Jobcenter Berlin prüft in Berlin Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob Innenstadt oder Randlage von Berlin: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
In Berlin ist das Jobcenter Berlin zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja, wir sind in Berlin im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Berlin ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.