Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Magdeburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Magdeburg übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Magdeburg bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Magdeburg übernehmen wir für Sie.
Ein über Jobcenter bezuschusster Umzug in Magdeburg ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit das Jobcenter Magdeburg.
In Magdeburg leben etwa 238.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
das Jobcenter Magdeburg prüft in Magdeburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Viele in Magdeburg verschenken den Zuschuss, weil der Antrag zu kompliziert wirkt. Genau diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab – kostenfrei.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Magdeburg?
Häufige Fragen
In Magdeburg ist das Jobcenter Magdeburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Magdeburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Magdeburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.