Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · München
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter München und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in München.

Ob Antrag oder Umzugstag – in München bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter München übernehmen wir für Sie.
Bezuschusster Umzug in München über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Bei rund 1.512.000 Einwohnern in München ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In München läuft Ihr Antrag über das Jobcenter München. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In München planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
das Jobcenter München entscheidet in München über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja, wir sind in München im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in München kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.