Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Augsburg
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Augsburg übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Augsburg über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Augsburg. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Bezuschusster Umzug in Augsburg über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Augsburg leben etwa 296.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Augsburg das Jobcenter Augsburg. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Ob Innenstadt oder Randlage von Augsburg: Wir organisieren kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein geschultes Team.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Augsburg?
Häufige Fragen
In Augsburg ist das Jobcenter Augsburg zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Augsburg gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Augsburg ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.