Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Köln
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Köln und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Köln.

In Köln übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Köln ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Sie möchten in Köln Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Köln.
In Köln leben etwa 1.024.621 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Köln stimmen wir uns mit das Jobcenter Köln ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Köln planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Köln?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Köln das Jobcenter Köln. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Köln im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Erstberatung und Antragsvorbereitung sind in Köln kostenlos; vergütet werden wir über den bewilligten Umzug.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.