Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Stuttgart
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Stuttgart und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Stuttgart.

In Stuttgart übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Stuttgart ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Stuttgart wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Stuttgart mit seinen rund 634.000 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Stuttgart stimmen wir uns mit das Jobcenter Stuttgart ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Stuttgart planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Stuttgart?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Stuttgart das Jobcenter Stuttgart. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Stuttgart im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Stuttgart ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.