Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Wiesbaden
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Wiesbaden übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Wiesbaden über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Wiesbaden. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
In Wiesbaden begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Wiesbaden ab.
Wiesbaden zählt rund 288.850 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Wiesbaden ist das Jobcenter Wiesbaden der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
In Wiesbaden planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Wiesbaden?
Häufige Fragen
Zuständig ist in Wiesbaden das Jobcenter Wiesbaden. Nach § 22 Abs. 6 SGB II bereiten wir Begründung und Kostenvoranschlag auf und stellen den Antrag für Sie.
Ja, wir sind in Wiesbaden im Einsatz und führen den Umzug mit eigenem, geschultem Team durch.
Nein – in Wiesbaden ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.