Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Göttingen
Von der Anspruchsprüfung bis zum Umzugstag: In Göttingen übernehmen wir Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett.

Für Ihren Umzug in Göttingen über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Göttingen. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Göttingen wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Göttingen leben etwa 118.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
das Jobcenter Göttingen prüft in Göttingen Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 22 Abs. 6 SGB II und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Göttingen planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
In Göttingen ist das Jobcenter Göttingen zuständig. Wir übernehmen den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II und die komplette Abstimmung – die Erstberatung ist kostenlos.
Ja. Göttingen gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Göttingen ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.