Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Berlin
Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Berlin und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Berlin.

In Berlin übernimmt Zuschuss-Umzug Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Berlin ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Berlin wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Berlin zählt rund 3.677.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Berlin läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Berlin. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
In Berlin planen wir den Umzugstermin so, dass die Bewilligung rechtzeitig vorliegt und keine doppelte Miete anfällt.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Berlin?
Häufige Fragen
das Jobcenter Berlin entscheidet in Berlin über die Kostenübernahme. Wir sorgen mit einem prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) dafür, dass er durchgeht.
Ja. Berlin gehört zu unserem Einsatzgebiet – für die Bedarfsermittlung kommen wir zu Ihnen oder klären die Details telefonisch.
Nein – in Berlin ist die Beratung gratis. Bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, in der Regel durch den Kostenträger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.